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   BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80   

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https://dejure.org/1981,13745
BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80 (https://dejure.org/1981,13745)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1981 - 5 CB 29.80 (https://dejure.org/1981,13745)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 5 CB 29.80 (https://dejure.org/1981,13745)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80
    Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80
    Ein nicht zu Protokoll gestellter Beweisantrag erfordert auch keine Ablehnung durch einen zu begründenden Beschluß (BVerwGE 21, 184).
  • BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74

    Flurbereinigung - Kosteninteresse der Beteiligten - Durchführung des Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80
    Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).
  • BVerwG, 30.08.1979 - 5 B 62.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80
    Die in der Beschwerde angeschnittene Frage, unter welchen Voraussetzungen das für die Einleitung des Verfahrens erforderliche Interesse der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG als gegeben anzusehen ist, ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 45, 112 [115, 116], Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).
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